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Pensionskonto

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Alles, was Sie über die Regelungen ab 2014 wissen sollten.

Was hat es mit dem Pensionskonto auf sich?

Die auf dem im Jahr 2005 eingeführten Pensionskonto ersichtlichen Teilgutschriften, wurden im Jahr 2014 durch eine sogenannte Kontoerstgutschrift ersetzt. Das heißt, dass alle bisherigen Versicherungszeiten durch eine Erstgutschrift abgegolten werden.

Das neue Pensionskonto ist kein Sparbuch, auf dem eingezahlt wird, sondern eine Grundlage für die Berechnung Ihrer Pension.

Wen betrifft das genau und was ist eine Kontoerstgutschrift?

Eine Kontoerstgutschrift erhalten alle Personen, für die ein Pensionskonto geführt wird, die ab 1.1.1955 geboren sind und bis zum 31.12.2004 mindestens ein Monat nach dem alten geltenden Pensionsrecht versichert waren.

Statt der bisherigen Berechnung wird eine Kontogutschrift aus den Versicherungsmonaten bis Ende 2013 gebildet und ins neue Pensionskonto übertragen.

Alle von der Umstellung betroffenen Versicherten haben im Jahr 2013 ein Schreiben der PVA erhalten. Die darin enthaltenden Daten mussten vom Versicherten kontrolliert und gegebenenfalls ergänzt werden.

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