Die überzeugende Idee hinter Fondsplus ist das vielseitige Veranlagungskonzept. Der Kapitalmarkt gibt die aktuellen Chancen vor. Sie steuern. Und unsere Experten montieren die sicheren Leitschienen.
Sie möchten langfristig Kapital aufbauen und die Kaufkraft steigern? Ihnen ist wichtig, die Renditechancen am Kapitalmarkt zu nutzen und gleichzeitig auf die Sicherheiten einer Lebensversicherung vertrauen zu können? Sie möchten Ihr Geld flexibel und eigenverantwortlich anlegen und die Vorsorge im Rahmen der Möglichkeiten selbst gestalten?
Diese Ansprüche erfüllt unsere fondsgebundene Lebensversicherung.
So profitabel wie möglichFür Anleger, die neben Sicherheitsbewusstsein auch eine Prise Freude am "gesunden Risiko" mitbringen. Sie selbst treffen die Veranlagungsentscheidungen. Ob für Fonds, die in Unternehmen aufstrebender Länder investieren oder für Fonds mit nachhaltiger und umweltbewusster Veranlagung.
Einmal sicherheitsbetont, dann wieder etwas forscher. Je nach Anspar- und Marktphase. Oder einfach im Vertrauen auf Ihr "Bauchgefühl".
So sicher wie nötigDer Erfahrungsbonus der NV und ihrer Partner im Fondsmanagement begleitet Sie dabei. Von Beginn an sorgen sie dafür, dass die Voraussetzungen für Ihren persönlichen Anlageerfolg stimmen, indem sie bereits die geeigneten Fonds für Sie aussuchen: So, dass sie Ihren Veranlagungszielen bestmöglich entgegenkommen und dabei den hohen Standards der NV gerecht werden.Handverlesene und exzellent gemanagte Fonds erlauben es, das Risiko individuell zu dosieren und Ertragschancen zu optimieren, entsprechend Ihrer persönlichen Risikoneigung und Ihren Ertragszielen.
Nutzen Sie das NV Ablaufmanagement um Ihr Kapital gegen Laufzeitende abzusichern. Fünf Jahre vor Ende Ihres Vertrags besteht die Möglichkeit Ihr erwirtschaftetes Fondsvermögen in nachhaltige Fonds mit geringerem Risikoprofil umzuschichten und so gezielt Marktveränderungen vorzubauen.
Das Ablaufmanagement ist freiwillig und kann bei Vertragsabschluss Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung eingeschlossen werden. Sie können einen Einschluss aber auch nachträglich während der Laufzeit beantragen. Achtung: Die Restlaufzeit muss mindestens 5 Jahre betragen.
Vor dem Start des Ablaufmanagements können Sie unter Einhaltung einer 3-wöchigen Frist zum Startdatum des Ablaufmanagements jederzeit den Ausschluss des Ablaufmanagements mit beantragen. Sie werden rechtzeitig über den Start des Ablaufmanagements informiert. Nach dem Start des Ablaufmanagements können Sie unter Einhaltung einer 3-wöchigen Frist zum nächsten Bewertungsstichtag auch den Stopp des Ablaufmanagements beantragen. In diesem Fall erfolgen ab dem Stopp des Ablaufmanagements keine automatischen Umschichtungen mehr.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Fonds, mit denen Sie in Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung veranlagen können. Passend zu Ihrem Anlageprofil und Ihrem Anlagetyp.
Haben Sie noch Fragen zur fondsgebundenen Lebensversicherung (FLV)? Wir haben die passenden Antworten.
Ihr Berater unterstützt Sie dabei, die für Sie passenden Fonds zusammenzustellen. Dazu steht eine breite Auswahl - von Anleihen, über Mischfonds bis Aktien, von europäisch bis zu den Schwellenländern - zur Verfügung. In einer Polizze können bis zu 3 Fonds gewählt werden, individuell und passend zu Ihrer Anlagestrategie.
In der Fondsübersicht auf unserer Homepage zur Fonds-Wertentwicklung finden Sie eine Übersicht aller Fonds, wobei die Fonds, die nachhaltig veranlagen, extra ausgewiesen sind.
Werden laufend Beiträge in Fondsanteile investiert, werden bei niedrigen Kursen mehr Anteile als bei höheren Kursen gekauft. Dadurch wird ein günstigerer (durchschnittlicher) Kaufpreis im Vergleich mit Käufen einer immer gleichen Menge an Fondsanteilen erzielt. Ebenfalls wird damit das Risiko umgangen, bei einer Einmalprämie nicht den richtigen Zeitpunkt (niedriger Kurs) zu treffen.
Einerseits können Sie den Einschluss des Ablaufmanagements beantragen, andererseits können Sie die Absicherung auch selbst in die Hand nehmen und die prozentuelle Aufteilung der Anlageprämie auf die zur Verfügung stehenden Fonds ändern (Switch) oder das bisher angesammelte Fondsvermögen teilweise oder zur Gänze auf einen anderen zur Verfügung stehenden Fonds umschichten (Shift). Dies ist für die ersten zwei Änderungen im Versicherungsjahr kostenlos, für jede weitere Änderung verrechnen wir eine angemessene Gebühr (siehe Homepage Kosten-Lebensversicherung).
Ein Switch ist die Änderung der prozentuellen Aufteilung der Anlageprämie auf die zur Verfügung stehenden Fonds. Ein Shift ist die Umschichtung von Teilen oder des gesamten Fondsguthabens auf andere zur Verfügung stehende Fonds.
Die ersten zwei Änderungen (Shift oder Switch) pro Versicherungsjahr sind kostenlos. Für jede weitere Änderung verrechnen wir eine angemessene Gebühr. Siehe dazu auch die Kosten Lebensversicherung
Im Gegensatz zum Wertpapierdepot in der Bank fallen kein Ausgabeaufschlag und keine Depotgebühr für Sie an.
Die Wahl der Fonds hängt von vielen Faktoren ab, die ihr Berater gerne, passend zu Ihrem Anlegertyp, in einem unverbindlichen Beratungsgespräch mit Ihnen bespricht. Sie bestimmen, je nachdem worauf Sie in Ihrer Kapitalanlage Wert legen, gemeinsam mit Ihrem Berater Ihren "Anlegertyp", von "sicherheitsorientiert und konservativ" über "ausgewogen und risikobewusst" bis "dynamisch und chancenorientiert".
Zu allen Fonds finden Sie die aktuelle Wertentwicklung in den einzelnen Factsheets/Reports. Zusätzlich erhalten Sie jährlich eine Wertnachricht zum Stand Ihres Guthabens.
Grundsätzlich entscheiden Sie bei Vertragsabschluss über die Gestaltung Ihres Vertrages. Sie haben aber die Möglichkeit, auch während der Vertragslaufzeit Änderungen zu beantragen. Zusätzlich können Sie auch die Zusammenstellung Ihrer Fonds ändern.
Vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss eine laufende Wertanpassung. Damit ist gewährleistet, dass der Wert Ihrer Lebensversicherung mit der Entwicklung der Inflation mitwächst.
Ja, Sie können während der Laufzeit Ihrer Polizze die Prämie reduzieren oder erhöhen, im Falle einer Erhöhung auf maximal das Doppelte der ursprünglich bei Vertragsabschluss vereinbarten Prämiensumme. Achtung: Eine Reduktion um mehr als 50% kann im Falle eines Rückkaufes zu einer Nachversteuerung der einbezahlten Prämien führen.
Sie können Ihren Versicherungsvertrag mit einer 3-wöchigen Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres, prämienfrei stellen. Nach erfolgter Prämienfreistellung werden die Risiko- und Verwaltungskosten und allfällige Gebühren monatlich dem Fondsguthaben entnommen.
Sie können Ihre fondsgebundene Lebensversicherung „rückkaufen“ (kündigen) bzw. auch Teile des Fondsguthabens entnehmen (mit einer 3-wöchigen Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres). Der Rückkaufswert entspricht dem Wert des Fondsguthabens zum Umrechnungsstichtag vermindert um den Rückkaufsabschlag.
Ja, entscheiden Sie sich dazu für die fondsgebundene Er- und Ablebensversicherung, wo Sie die Höhe des Ablebensschutzes individuell vereinbaren können (bis zu 400% der vereinbarten Prämiensumme).
Die Mindestlaufzeit richtet sich nach ihrem Alter. Sind Sie über 50, dann beträgt die Laufzeit mindestens 10 Jahre, ansonsten 15 Jahre. Je länger die Laufzeit, desto höher fallen ihre Renditechancen aus.
Ja, Sie können unabhängig von Ihrer laufenden Prämie einen Betrag dazu zahlen, die Höhe ist allerdings nach oben hin begrenzt.
Sie können die prozentuelle Aufteilung der Anlageprämie auf die zur Verfügung stehenden Fonds ändern (Switch) oder das bisher angesammelte Fondsvermögen teilweise oder zur Gänze auf einen anderen zur Verfügung stehenden Fonds umschichten (Shift). Dies ist für die ersten zwei Änderungen im Versicherungsjahr kostenlos, für jede weitere Änderung verrechnen wir eine angemessene Gebühr. Siehe dazu auch die Kosten Lebensversicherung
Ja, zusätzlich haben Sie bei der fondsgebundenen Pensionsversicherung den Vorteil, dass die Auszahlung der Rente mit der Rententafel- und Zinsgarantie vom Zeitpunkt des Abschlusses erfolgt. Bei der fondsgebundenen Erlebens- bzw. Er- und Ablebensversicherung erfolgt die Auszahlung der Rente mit der Rententafel- und Zinsgarantie zum Zeitpunkt der Verrentung.
KEST-frei! Als Einmalbetrag oder als private Zusatzpension.
Bei der fondsgebundenen Erlebensversicherung und der fondsgebundenen Pensionsversicherung werden im Ablebensfall an die Hinterbliebenen die einbezahlten Prämien abzüglich der Versicherungssteuer ausbezahlt, zumindest jedoch 105% des Fondsguthabens. Bei der fondsgebundenen Er- und Ablebensversicherung können Sie die Höhe des Ablebensschutzes individuell vereinbaren, aber auch hier wird zumindest 105% des Fondsguthabens an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Ihr Kundenportal Meine NV und die digitale Schadenmeldung stehen jederzeit für Sie bereit.Egal, ob Sie sich einen Überblick über Ihre Polizzen schaffen oder einen Schaden melden möchten.Doch lieber eine persönliche Beratung? Daheim oder im Kundenbüro mit Ihrem Berater?Jederzeit gerne.
Wir antworten gerne. Telefonisch, per E-Mail oder persönlich in einem unserer Kundenbüros.
Wir sind für Sie da.