Ab sofort steht eine Absicherung für alle freiwilligen Helferinnen und Helfer vom Land NÖ zur Verfügung.
Das Land Niederösterreich setzt ein starkes Zeichen der Wertschätzung für alle freiwilligen Helferinnen und Helfer. Mit einem neuen Versicherungsschutz sorgt das Land dafür, dass alle, die sich ehrenamtlich und unentgeltlich, außerhalb von Vereinen und Organisationen für das Gemeinwohl engagieren, im Fall des Falles abgesichert sind.
Ihr Unfallschutzab 25 % Dauernder Invalidität bis zu € 100.000,- für Bergungskosten inkl. Hubschrauberbergung bis zu € 5.000,-für Heilkosten bis zu € 3.000,- bei Unfalltod € 15.000,-
Ihr Rechtsschutzbei Rechtsstreitigkeiten bis zu € 75.000,-
Ihr Haftpflichtschutzbei Schadenersatzforderungen Dritter bis zu € 2.000.000,-
Versicherungsschutz ab 19.9.2024 00:00 Uhr MEZ
Bitte melden Sie sich so rasch als möglich.
Nicht versichert sind Schäden im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten, mit Garten- und Haushaltstätigkeiten, mit dem Erwerb von Sachen des täglichen Bedarfs (z. B. Einkaufen) und Schäden unter € 300,-.
Haben Sie noch Fragen zur Freiwilligenversicherung? Wir haben die passenden Antworten.
HAFTPFLICHT Schutz bei Schadenersatzforderungen Dritter bis € 2.000.000, -
UNFALL
RECHTSSCHUTZ (Fahrzeugrechtsschutz, Lenkerrechtsschutz, Schadensersatz- und Strafrechtsschutz): Schutz bei Rechtsstreitigkeiten bis zu € 75.000, -
Nein, Sie gelten im Zuge Ihrer Freiwilligentätigkeit für das Gemeinwohl in Niederösterreich (unentgeltlich und außerhalb von Vereinen und Organisationen) automatisch als versichert und müssen sich nicht extra anmelden.
Als versicherte Personen gelten Personen, die eine ehrenamtliche und/oder freiwillige Tätigkeit unentgeltlich und außerhalb von Vereinen und Organisationen für das Gemeinwohl in Niederösterreich erbringen, wenn der Versicherungsfall im Rahmen dieser Tätigkeit eintritt.
Wenn Sie im Rahmen einer freiwilligen, unentgeltlichen Tätigkeit (außerhalb von Vereinen oder Organisationen) für das Gemeinwohl in Niederösterreich, einen Unfall erleiden, jemanden einen Schaden zufügen oder Ihnen jemand einen Schaden zufügt, den Sie geltend machen möchten, hilft Ihnen die Freiwilligenversicherung. Diese umfasst eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung.
In der Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung gilt das sogenannte Subsidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass hier die Leistungspflichten aus ihrer privaten Versicherung vorgehen. Bei der Unfallversicherung können Sie zusätzlich zu ihrer privaten Unfallversicherung über die Freiwilligenversicherung Ihren Schaden einreichen.
Nicht versichert sind Schäden im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten, Garten- und Haushaltstätigkeiten, mit dem Erwerb von Sachen des täglichen Bedarfs, zum Beispiel Einkaufen, und Schäden unter € 300, -.
Zur Einreichung eines Schadens ersuchen wir die versicherte Person einen Nachweis beizulegen. (Das kann zum Beispiel eine eidesstattliche Erklärung desjenigen dem die versicherte Person geholfen hat, sein)
Im Schadenfall melden Sie bitte Ihren Schaden möglichst detailliert online über unser Schadenformular. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzten
Bei Aufräumarbeiten nach einem Hochwasser, bei denen Sie einem Betroffenen helfen, wird durch Unachtsamkeit Ihrerseits eine unbeschädigte Sache des Betroffenen beschädigt. Gegen Sie werden daraufhin Schadenersatzansprüche erhoben.
Ein Nachbar hilft im Hochwasserfall, die Tiere aus dem Stall zu treiben. Durch einen entgegenschwimmenden Gegenstand erleidet er schwere Verletzungen mit Dauerfolgen.
Bei den Aufräumarbeiten nach einem Hochwasser werden Sie von einem anderen Helfer niedergestoßen und verletzt. Für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche hilft der Schadenersatzrechtsschutz.
Nein die Niederösterreichische Versicherung und das Land NÖ haben einen Versicherungsvertrag auf zumindest 3 Jahre abgeschlossen (Beginn am 19.9.2024, 00:00 Uhr), der sich danach jährlich verlängert. So sind freiwillige Helferinnen und Helfer außerhalb von Vereinen und Organisationen auf lange Frist abgesichert.
Wir antworten gerne. Telefonisch, per E-Mail oder persönlich in einem unserer Kundenbüros.
Wir sind für Sie da.