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Ihr Fahrzeug richtig versichern

In keinem anderen Lebensbereich setzen wir ähnlich viel aufs Spiel wie im Straßenverkehr: Gesundheit, das eigene Leben, das Leben anderer und Ersparnisse, die mit unserem Fahrzeug gebunden sind. Mit der NV ersetzen Sie Risiko durch kalkulierte Verantwortung für Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitfahrer in Hinblick auf mögliche gesundheitliche Unfallfolgekosten.

Jedes Auto braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das ist eine Pflichtversicherung, ohne der es kein Kennzeichen gibt.

In der Regel kann bei einem Neuwagen eine Vollkaskoversicherung empfohlen werden. Da hier auch der selbst verschuldete Unfall mitversichert ist. Dies liegt aber in Ihrer Entscheidung.

Darüber hinaus vervollständigt eine Kfz-Rechtsschutzversicherung oder Kfz-Insassenunfallversicherung den Versicherungsschutz.

Der wesentliche Unterschied zwischen einer Voll- und Teilkaskoversicherung liegt darin, dass in der Vollkaskoversicherung auch der selbst verschuldetete Unfall mit dem Auto versichert ist.

Eine Vollkaskoversicherung ist vor allem bei neuen Fahrzeugen sinnvoll.

Details zur Kaskoversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Ohne dieser erhalten Sie kein Kennzeichen für Ihr Fahrzeug und dürfen auf der Straße nicht fahren. Sie haftet nicht bei Schäden am eigenen Fahrzeug, dafür brauchen Sie eine Kaskoversicherung. Versicherungsschutz besteht, wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug einen Personen- oder Sachschaden verursachen.

Nein, die Pannenhilfe ist nicht kostenlos. Die NV bietet dazu die Kfz-Soforthilfe an. Diese leistet Pannenhilfe, Fahrzeugbergung, organisiert bei ausländischem Unfall einen Dolmetscher und steht Ihnen 24/7 zur Verfügung.
Details zur Kfz Soforthilfe

Die Berechnung der MVS richtet sich bei Verbrennungsmotoren nach den KWs oder PS. Die MVS wird gemeinsam mit der Kfz-Haftpflichtprämie bezahlt. Ebenso fließt der CO2-Wert für die Berechnung der MVS ein.

Ab April 2025 erfolgt die Aufhebung der Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer von Elektrofahrzeugen. Ebenso ändert sich die Besteuerung von Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridelektroantrieb („Plug-in Hybrid“).

Die MVS für Pkw (Klasse M1) mit rein elektrischem Antrieb berechnet sich nach einer neuen Berechnungsformel kombiniert aus der Nenndauerleistung des Elektromotors in KW und dem Eigengewicht in kg. Bei Kraftfahrzeugen der Klasse L unter 3,5t erfolgt die Berechnung ausschließlich nach der Nenndauerleistung des Elektromotors.

Bei Kraftfahrzeugen und Krafträdern der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e erfolgt die Berechnung ausschließlich nach der Nenndauerleistung des Elektromotors.

Motorsteuer berechnen

Bei der NV gibt es einen speziellen Prämiennachlass für alle, die sich für ein Elektroauto entscheiden.

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