Jemand fühlt sich geschädigt und stellt Forderungen an Ihre Gemeinde. Die Haftpflichtversicherung der NV deckt Kosten und beinhaltet zudem eine Amts- und Organhaftpflicht-Versicherung.
Passiert ist schnell etwas. Als Bürgermeister möchten Sie sich dann auf die Menschen konzentrieren und nicht auf das Geld.
Hier die Ansprüche einer ländlichen Gemeinde in Niederösterreich. Dort die komplexen Strukturen einer Markt- oder Stadtgemeinde mit zahlreichem Personal, Infrastruktur und gemeindeeigenen Versorgungsbetrieben. So unterschiedlich Gemeinden und ihre Ansprüche sind: Wir nehmen alle gleich ernst.
Gemeinden haften in vielen Fällen gegenüber Dritten. Und Organe in besonderen Fällen gegenüber der Gemeinde.
Die Gemeindehaftpflichtversicherung der NV macht diese Risiken kalkulierbar – und damit handhabbar.
Unsere Experten in Ihrer Region wissen, welche Risiken und Gefahren der Gemeindebetrieb mit sich bringt und entwickeln gemeinsam mit Ihnen den passenden Hapftpflicht-Versicherungschutz.
Verantwortung als Bürgermeister. Sicherheit bei Entscheidungen.
Mit der Ausübung der Tätigkeites des Bürgermeister-Amtes (oder als Gemeindeorgan) ist große Verantwortung verbunden. Verantwortung dafür, wenn durch eine Entscheidung Vermögensschäden verursacht werden.
Die D&O-Versicherung deckt diese Risikosituationen ab und vervollständigt das Haftpflichtversicherungspaket. Ein Risiko, welches die NV als starker Partner gerne übernimmt.
D&O steht für Directors & Officers - eine Haftpflichtversicherung für Gemeindeorgane
Verantwortung der Gemeindeorgane vom Bürgermeister bis zum GemeinderatImmer öfter stehen Gemeinden im Zusammenhang mit reinen Vermögensschäden im Fokus der Berichterstattung. Ganz gleich, ob Vermögensschäden aus der Tätigkeit des Bürgermeisters oder Gemeindeorgans, an der Gemeinde selbst oder an Dritten entstehen, die NV bietet dafür die passende Versicherungslösung. Als einjährigen Versicherungsvertrag mit automatischer Verlängerung.
Schuldhafte Pflichtverletzung - Haftung mit dem PrivatvermögenGemeindeorgane haften für reine Vermögensschäden, die der Gemeinde selbst oder einem Dritten bei schuldhafter Pflichtverletzung entstehen mit ihrem Privatvermögen. Das stellt ein enormes finanzielles Risiko dar. Der Bürgermeister haftet nicht nur für seine eigenen Fehler, sondern kann auch für Fehler seiner Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen werden.
Feste feiern, wie sie fallen. Besonders in ländlichen Gemeinden sind Feste ein wesentlicher und wichtiger Teil zum geselligen Miteinander.
Feierlaune und Eifer der Veranstalter soll nicht durch Missgeschicke, die mitunter große finanzielle Folgen haben,getrübt werden. Betroffen sind immer Veranstalter. Die Lösung stellt die Veranstalterhaftpflichtversicherung der NV dar.
Ihr Kundenportal Meine NV und die digitale Schadenmeldung stehen jederzeit für Sie bereit.Egal, ob Sie sich einen Überblick über Ihre Polizzen schaffen oder einen Schaden melden möchten.Doch lieber eine persönliche Beratung? Daheim oder im Kundenbüro mit Ihrem Berater?Jederzeit gerne.
Wir antworten gerne. Telefonisch, per E-Mail oder persönlich in einem unserer Kundenbüros.
Wir sind für Sie da.