Wie Sie als Betrieb - ganz gleich ob Firma oder Gemeinde - die Liquidität für die gesetzliche Abfertigung aufbauen – und „schockfrei“ auszahlen können. Wie Sie für Ihre Mitarbeiter Brutto-Einkommen ohne steuerliche Abzüge in „Netto-Vorsorgewert“ umwandeln. Und wie Sie als Gewerbetreibender für Eigentümer oder Leistungsträger steuerschonend vorsorgen: Die NV zeigt Ihnen die verlässlichsten Wege auf, um als Arbeitgeber zum Zukunftgeber zu werden.
Haben Sie noch Fragen zu unseren Produkten im Bereich Vorsorge? Wir haben die passenden Antworten.
Der Mitarbeiter entscheidet, ob er seine Zukunftssicherung prämienfrei stellt, auszahlen lässt (mit Steuervorteil) oder künftig ohne steuerliche Begünstigung privat weiterführt. Unterhält der neue Arbeitgeber schon eine Kooperation mit der NV, kann er sein gespartes Kapital direkt in einen neuen Vertrag einfließen lassen.
Dann kommt das Geld steuerfrei den Hinterbliebenen zugute.
Eine private Zukunftssicherung ist vom Nettogehalt zu bezahlen. Die Zukunftssicherung bildet dazu eine wertvolle Ergänzung, indem der Staat auf die Lohnsteuer verzichtet und damit die Prämien „mitzahlt“.
Nein.