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Kinder- und Schülerunfallversicherung

Unfälle passieren schnell. Schließen Sie mit dieser soliden Unfall-Basisabdeckung eine Versicherungslücke zum Schutz Ihres Kindes. Mit wenigen Klicks, einfach online abschließen

Prämie für ein Jahr € 7,90
mehrjährig abschließen - geringere Prämie
Absicherung von Unfällen
in der Schule, am Schulweg, im Kindergarten, Zuhause und in den Ferien
für Kinder bis 21 Jahre
Schutz auch im Ausland bei Sprachferien, Schüleraustausch
Rund um die Uhr, weltweit
Ferien, Ferialpraxis, Schnuppertage inklusive

Das schützen, was Sie lieben

Versicherungs­lücke

Es ist schon wieder passiert.

Kinder sind neugierig, erfinderisch und voller Entdeckerdrang. Und das ist gut so. Lassen Sie uns gemeinsam bei Unfällen in der Freizeit vorsorgen, denn hier lauert leider eine oftmals unterschätzte Versicherungslücke.
Ihre gesetzliche Unfallversicherung hilft bei Schulunfällen - nicht aber bei Freizeitunfällen.
Um diese Lücke zu schließen, gibt es mit der Kinder- und Schülerunfallversicherung spezielle Pakete zu familienfreundlichen Preisen - ab € 7,90.

Details zur Kinder- und Schülerunfallversicherung

  1. Empfehlung
  2. Einfache Leistung
    Zweifache Leistung
    Dreifache Leistung
  3. Bergungs- und Rückholkosten inkl. Hubschrauberbergungskosten

    bis € 5.000,-

    bis € 10.000,-

    bis € 15.000,-

  4. Verletzungs­transport oder Heimtransport des Kindes

    bis € 600,–

    bis € 1.200,–

    bis € 1.800,–

  5. Übernachtungs­kosten für Besuche des verletzten Kindes im Krankenhaus

    bis € 240,–

    bis € 480,–

    bis € 720,–

  6. Genesungs­geld ab dem 10. Tag bei ununter­brochenem stationärem Aufenthalt

    € 500,–

    € 1.000,–

    € 1.500,–

  7. Übernahme Soforthilfekosten für medizinische Kosten

    bis € 700,–

    bis € 1.400,–

    bis € 2.100,–

  8. Dauernde Invalidität Leistung bei über 20%iger Dauerinvalidität

    bis € 50.000,–

    bis € 100.000,–

    bis € 150.000,–

  9. mit progressiver Leistung bei über 50%iger Dauerinvalidität

    bis € 100.000,–

    bis € 200.000,–

    bis € 300.000,–

  10. Finanzierung Umbauten Familienauto bei über 50%iger Dauerinvalidität

    bis € 20.000,– versichert

    bis € 20.000,– versichert

    bis € 20.000,– versichert

  11. Unfalltod

    € 5.000,–

    € 10.000,–

    € 15.000,–

  12. Kosten Unfallversicherung für ein Jahr

    € 7,90

    € 15,80

    € 23,70

Unser 24/7 Service

Ihr Kundenportal Meine NV und die digitale Schadenmeldung stehen jederzeit für Sie bereit.
Egal, ob Sie sich einen Überblick über Ihre Polizzen schaffen oder einen Schaden melden möchten.
Doch lieber eine persönliche Beratung? Daheim oder im Kundenbüro mit Ihrem Berater?
Jederzeit gerne.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Haben Sie noch Fragen zur Kinder- und Schülerunfall Versicherung? Wir haben die passenden Antworten.

Was ist der Unterschied zwischen einer Unfall- und einer Haftpflichtversicherung?

Die Unfallversicherung leistet bei Verletzungen der versicherten Person in Folge eines Unfalls. Die Haftpflichtversicherung hingegen bietet bei Schadenersatzforderungen von anderen Personen, Schutz. Sind diese berechtigt, wird der Schaden übernommen. Sind diese unberechtigt, wird die Schadenersatzforderung abgewehrt.

Beispiel: Sie stoßen beim Radfahren einen Wanderer um. Sie und der Wanderer erleiden Verletzungen. Sie müssen aufgrund Ihrer Verletzung mit dem Hubschrauber geborgen werden und erhalten eine Rechnung von € 4.000,-. Auch Ihr Fahrrad und Ihre Brille sind beschädigt. Der Wanderer richtet eine Schmerzensgeldforderung von € 5.000,- an Sie. Sie haben sowohl eine Unfallversicherung als auch eine Haftpflichtversicherung. Bei diesem Beispiel würde die Unfallversicherung (sofern Hubschrauberbergung eingeschlossen) die Rechnung von € 4.000,- übernehmen. Die Haftpflichtversicherung würde die Schmerzensgeldforderung (sofern berechtigt) von € 5.000,- bezahlen. Die Schäden am Fahrrad und die kaputte Brille sind nicht gedeckt.

Welche Unterlagen werden für die Abwicklung des Schadenfalls gebraucht?

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • die Versicherungsbestätigung (Bestätigungsmail beim Onlineabschluss bzw. Kontoauszug bei Telebanking bzw. Banküberweisung)
  • eine Schulbesuchsbestätigung (ab dem 16. Lebensjahr)
  • sämtliche medizinische Unterlagen
Bei Leistungen zur „Medizinischen Soforthilfe“ bzw. „Bergungs- Hubschrauberbergungs- und Rückholkosten“:
  • Schilderung des Unfallhergangs
  • Einzahlungsbeleg
  • Rechnungen
  • Ärztliche Verordnung
  • Bei Übernahme eines Teilbetrages durch den Sozialversicherungsträger eine Bestätigung über die bezahlten Kosten.
Bei Leistungen zur Kostenübernahme des verletzten Kindes im Krankenhaus:
  • Rechnungen (Bahnkosten, Hotelkosten, Krankentransportkosten, Adaptierungskosten für das Auto, etc.)
  • km-Geld Abrechnung
  • Krankenhausaufenthaltsbestätigung
Bei allen anderen Schadenfällen wenden Sie sich bezüglich Unterlagen bitte direkt an service@nv.at, Telefon: 02742/9013-6503

Gibt es bei der Kinder- und Schülerunfallversicherung eine progessive Leistung?

Ja. Ab einer Dauerinvalidität von über 50% wird die Leistung erhöht. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Kann ich die Versicherung kündigen?

Sie können die Versicherung jährlich per 01.09. kündigen, wenn Sie eine mehrjährige Variante gewählt haben. Die Kündigung muss bis spätestens 31.07. bei uns eingelangt sein.
Schreiben Sie ein Mail an schuelerversicherung@nv.at und geben Sie folgende Daten an: Persönliche Daten (Polizzennummer, Vor- und Nachname, E-Mail Adresse) sowie Daten der versicherten Kinder (Vor- und Zuname, Geburtsdatum), Kündigungsdatum.
Der Vertrag kann nur vom Prämienzahler gekündigt werden.

Ist die Kinderunfallversicherung nicht bereits durch die Haushaltsversicherung abgedeckt?

Die Kinderunfallversicherung ist nicht – wie oftmals vermutet – in der Haushaltsversicherung inkludiert, sondern ist als eigener Vertrag abzuschließen.

Wie mache ich eine Schadenmeldung?

Die Schadenmeldung erledigen Sie am besten direkt auf unserer Website

Sind die Leistungen zweckgebunden?

Bei den meisten Leistungen (Bergungskosten, Verletztentransport, Medizinische Soforthilfe, Fahrkosten oder Umbauten am Familienauto) wird geprüft, ob die vorgelegten Rechnungen den versicherten Ereignissen entsprechen. Ist dies der Fall, werden die Aufwendungen (Nachweis Rechnung) bis zur Versicherungssumme ersetzt.

Bei Leistungen zur Unfallinvalidität, Unfalltod und Genesungsgeld wird die vereinbarte Leistung aufgrund des Unfallgeschehens geleistet, ohne dass eine Rechnung vorgelegt werden muss. Über den Betrag können Sie frei verfügen. Im Falle einer Unfallinvalidität kann das Geld z.B. für nötige Umbauten aber auch für Privatärzte, zusätzliche ärztliche oder therapeutische Leistungen, Nachhilfestunden oder für einen Erholungsurlaub ausgegeben werden.

Was versteht man unter Medizinischer Soforthilfe und was wird geleistet?

Darunter versteht man Kosten, die nach einem Unfall für die medizinische Versorgung des Verletzten aufgewendet wurden und nach ärztlicher Verordnung notwendig waren, wie z.B. Sportgips, erstmalige Anschaffung künstlicher Gliedmaßen, Medikamente, Heilmassagen etc. Derartige Kosten werden nur dann ersetzt, wenn sie innerhalb eines Jahres ab Unfalltag anfallen und von keinem Sozialversicherungsträger (z.B. Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), AUVA) Ersatz zu leisten ist. Sonderklasse ist nicht versichert.

Für wen kann die Versicherung abgeschlossen werden?

Die Versicherung kann für Kleinkinder und Schüler (bis max. 21 Jahren) mit Hauptwohnsitz Österreich abgeschlossen werden. Eine bestehende Versicherung bei der NV ist nicht Voraussetzung.

Kann ich vom Abschluss der Versicherung zurücktreten?

Ja, Sie können gemäß rechtlicher Bestimmungen innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss zurücktreten. In Folge gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Die einbezahlte Prämie wird in voller Höhe refundiert.

Noch Fragen?

Wir antworten gerne. Telefonisch, per E-Mail oder persönlich in einem unserer Kundenbüros.

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