Unfälle passieren schnell. Schließen Sie mit dieser soliden Unfall-Basisabdeckung eine Versicherungslücke zum Schutz Ihres Kindes. Mit wenigen Klicks, einfach online abschließen
Kinder sind neugierig, erfinderisch und voller Entdeckerdrang. Und das ist gut so. Lassen Sie uns gemeinsam bei Unfällen in der Freizeit vorsorgen, denn hier lauert leider eine oftmals unterschätzte Versicherungslücke. Ihre gesetzliche Unfallversicherung hilft bei Schulunfällen - nicht aber bei Freizeitunfällen. Um diese Lücke zu schließen, gibt es mit der Kinder- und Schülerunfallversicherung spezielle Pakete zu familienfreundlichen Preisen - ab € 7,90.
bis € 5.000,-
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€ 15,80
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Ihr Kundenportal Meine NV und die digitale Schadenmeldung stehen jederzeit für Sie bereit.Egal, ob Sie sich einen Überblick über Ihre Polizzen schaffen oder einen Schaden melden möchten.Doch lieber eine persönliche Beratung? Daheim oder im Kundenbüro mit Ihrem Berater?Jederzeit gerne.
Haben Sie noch Fragen zur Kinder- und Schülerunfall Versicherung? Wir haben die passenden Antworten.
Die Unfallversicherung leistet bei Verletzungen der versicherten Person in Folge eines Unfalls. Die Haftpflichtversicherung hingegen bietet bei Schadenersatzforderungen von anderen Personen, Schutz. Sind diese berechtigt, wird der Schaden übernommen. Sind diese unberechtigt, wird die Schadenersatzforderung abgewehrt.Beispiel: Sie stoßen beim Radfahren einen Wanderer um. Sie und der Wanderer erleiden Verletzungen. Sie müssen aufgrund Ihrer Verletzung mit dem Hubschrauber geborgen werden und erhalten eine Rechnung von € 4.000,-. Auch Ihr Fahrrad und Ihre Brille sind beschädigt. Der Wanderer richtet eine Schmerzensgeldforderung von € 5.000,- an Sie. Sie haben sowohl eine Unfallversicherung als auch eine Haftpflichtversicherung. Bei diesem Beispiel würde die Unfallversicherung (sofern Hubschrauberbergung eingeschlossen) die Rechnung von € 4.000,- übernehmen. Die Haftpflichtversicherung würde die Schmerzensgeldforderung (sofern berechtigt) von € 5.000,- bezahlen. Die Schäden am Fahrrad und die kaputte Brille sind nicht gedeckt.
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Ja. Ab einer Dauerinvalidität von über 50% wird die Leistung erhöht. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Sie können die Versicherung jährlich per 01.09. kündigen, wenn Sie eine mehrjährige Variante gewählt haben. Die Kündigung muss bis spätestens 31.07. bei uns eingelangt sein.Schreiben Sie ein Mail an schuelerversicherung@nv.at und geben Sie folgende Daten an: Persönliche Daten (Polizzennummer, Vor- und Nachname, E-Mail Adresse) sowie Daten der versicherten Kinder (Vor- und Zuname, Geburtsdatum), Kündigungsdatum.Der Vertrag kann nur vom Prämienzahler gekündigt werden.
Die Kinderunfallversicherung ist nicht – wie oftmals vermutet – in der Haushaltsversicherung inkludiert, sondern ist als eigener Vertrag abzuschließen.
Die Schadenmeldung erledigen Sie am besten direkt auf unserer Website
Bei den meisten Leistungen (Bergungskosten, Verletztentransport, Medizinische Soforthilfe, Fahrkosten oder Umbauten am Familienauto) wird geprüft, ob die vorgelegten Rechnungen den versicherten Ereignissen entsprechen. Ist dies der Fall, werden die Aufwendungen (Nachweis Rechnung) bis zur Versicherungssumme ersetzt.Bei Leistungen zur Unfallinvalidität, Unfalltod und Genesungsgeld wird die vereinbarte Leistung aufgrund des Unfallgeschehens geleistet, ohne dass eine Rechnung vorgelegt werden muss. Über den Betrag können Sie frei verfügen. Im Falle einer Unfallinvalidität kann das Geld z.B. für nötige Umbauten aber auch für Privatärzte, zusätzliche ärztliche oder therapeutische Leistungen, Nachhilfestunden oder für einen Erholungsurlaub ausgegeben werden.
Darunter versteht man Kosten, die nach einem Unfall für die medizinische Versorgung des Verletzten aufgewendet wurden und nach ärztlicher Verordnung notwendig waren, wie z.B. Sportgips, erstmalige Anschaffung künstlicher Gliedmaßen, Medikamente, Heilmassagen etc. Derartige Kosten werden nur dann ersetzt, wenn sie innerhalb eines Jahres ab Unfalltag anfallen und von keinem Sozialversicherungsträger (z.B. Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), AUVA) Ersatz zu leisten ist. Sonderklasse ist nicht versichert.
Die Versicherung kann für Kleinkinder und Schüler (bis max. 21 Jahren) mit Hauptwohnsitz Österreich abgeschlossen werden. Eine bestehende Versicherung bei der NV ist nicht Voraussetzung.
Ja, Sie können gemäß rechtlicher Bestimmungen innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss zurücktreten. In Folge gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Die einbezahlte Prämie wird in voller Höhe refundiert.
Wir antworten gerne. Telefonisch, per E-Mail oder persönlich in einem unserer Kundenbüros.
Wir sind für Sie da.