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Gehaltsumwandlung

Staatlich geförderte Gehaltsumwandlung nutzen und jährlich € 300,- steuerfrei in Ihre Zukunftsvorsorge wandeln geht ganz einfach. Wir zeigen Ihnen gerne wie.

als lebenslange Rente
zur Aufbesserung Ihrer Pension
oder als Einmalbetrag
am Ende Ihrer Laufzeit
durch jeden Arbeitgeber
einfach und direkt
steuerliche Entlastung nutzen
Lohnsteuerbefreiung

Wandeln. Und Sparen.

Tun Sie sich etwas Gutes.

Viel Geld bleibt Ihnen, wenn Sie die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung bei Ihrem Arbeitgeber nutzen. Beauftragen Sie diesen, monatlich bis zu € 25,- mittels Gehaltsumwandlung in eine Pensionsvorsorge einzubezahlen. Wählen Sie Ihr passendes Vorsorgeprodukt und von Ihrem Bruttogehalt fließt ohne Lohnsteuerabzug die monatlich vereinbarte Prämie direkt in Ihre Pensionsvorsorge. Und mit Chance auf Rendite bekommen Sie bei Pensionsantritt eine Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente aus Ihrer Gehaltsumwandlung.

Und damit alles seine Richtigkeit hat, hier der vollständige Name: Gehaltsumwandlung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15a EStG.

Details zur Gehaltsumwandlung

Steuervorteil nutzen

Ansparbetrag ist von der Lohnsteuer befreit

lebenslange Rente

bei Pensionsantritt können Sie eine lebenslange Rente beziehen

Auszahlung

einmalig oder monatlich in Form einer lebenslangen Rente

Ihr Arbeitgeber organisiert

Die Gehaltsumwandlung wird vollständig von Ihrem Arbeitgeber abgewickelt und organisiert

direkte Buchung

Ihre einmalige Zustimmung genügt und der monatlich vereinbarte Betrag wird bei jeder Gehaltsabrechnung in Ihre Zukunftsvorsorge einbezahlt

FAQs

Allgemeine Fragen und Antworten.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Sie entscheiden, ob Sie Ihre Gehaltsumwandlung

  • prämienfrei stellen,
  • ausbezahlen lassen,
  • ohne steuerliche Begünstigung privat weiterführen oder
  • bei Ihrem neuen Arbeitgeber mit bestehendem NV Kooperationsvertrag in einen neuen Vertrag einfließen lassen.

Was passiert mit meinem Ersparten, wenn ich das Ende der Laufzeit nicht erlebe?

Ihr Erspartes wird an Ihre Hinterbliebenen/Erben ausbezahlt.

Ich habe schon eine private Lebensversicherung. Kann ich dennoch eine Gehaltsumwandlung machen?

Ja. Die Gehaltsumwandlung ist eine Ergänzung.

Unser 24/7 Service

Ihr Kundenportal Meine NV und die digitale Schadenmeldung stehen jederzeit für Sie bereit.
Egal, ob Sie sich einen Überblick über Ihre Polizzen schaffen oder einen Schaden melden möchten.
Doch lieber eine persönliche Beratung? Daheim oder im Kundenbüro mit Ihrem Berater?
Jederzeit gerne.

Noch Fragen?

Wir antworten gerne. Telefonisch, per E-Mail oder persönlich in einem unserer Kundenbüros.

Wir sind für Sie da.

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