Staatlich geförderte Gehaltsumwandlung nutzen und jährlich € 300,- steuerfrei in Ihre Zukunftsvorsorge wandeln geht ganz einfach. Wir zeigen Ihnen gerne wie.
Viel Geld bleibt Ihnen, wenn Sie die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung bei Ihrem Arbeitgeber nutzen. Beauftragen Sie diesen, monatlich bis zu € 25,- mittels Gehaltsumwandlung in eine Pensionsvorsorge einzubezahlen. Wählen Sie Ihr passendes Vorsorgeprodukt und von Ihrem Bruttogehalt fließt ohne Lohnsteuerabzug die monatlich vereinbarte Prämie direkt in Ihre Pensionsvorsorge. Und mit Chance auf Rendite bekommen Sie bei Pensionsantritt eine Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente aus Ihrer Gehaltsumwandlung.
Und damit alles seine Richtigkeit hat, hier der vollständige Name: Gehaltsumwandlung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15a EStG.
Ansparbetrag ist von der Lohnsteuer befreit
bei Pensionsantritt können Sie eine lebenslange Rente beziehen
einmalig oder monatlich in Form einer lebenslangen Rente
Die Gehaltsumwandlung wird vollständig von Ihrem Arbeitgeber abgewickelt und organisiert
Ihre einmalige Zustimmung genügt und der monatlich vereinbarte Betrag wird bei jeder Gehaltsabrechnung in Ihre Zukunftsvorsorge einbezahlt
Allgemeine Fragen und Antworten.
Sie entscheiden, ob Sie Ihre Gehaltsumwandlung
Ihr Erspartes wird an Ihre Hinterbliebenen/Erben ausbezahlt.
Ja. Die Gehaltsumwandlung ist eine Ergänzung.
Ihr Kundenportal Meine NV und die digitale Schadenmeldung stehen jederzeit für Sie bereit.Egal, ob Sie sich einen Überblick über Ihre Polizzen schaffen oder einen Schaden melden möchten.Doch lieber eine persönliche Beratung? Daheim oder im Kundenbüro mit Ihrem Berater?Jederzeit gerne.
Wir antworten gerne. Telefonisch, per E-Mail oder persönlich in einem unserer Kundenbüros.
Wir sind für Sie da.