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Mietwohnung kündigen: Das sollten Sie beachten

Wohnung kündigen: So geht’s

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Mietwohnung problemlos kündigen. Unser Leitfaden erklärt die wichtigsten Schritte, Kündigungsfristen und Formalitäten für eine stressfreie Kündigung.

Mietvertrag kündigen: Step by Step

Sie möchten Ihren Mietvertrag kündigen? Bevor Sie in Österreich Ihr Kündigungsschreiben verfassen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie überhaupt vorzeitig aus dem Mietvertrag austreten können, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind und bis wann die Kündigung beim Vermieter eingehen muss. Die Kündigungsfristen variieren nämlich je nach Art des Mietvertrags. Dabei ist entscheidend, ob das Mietrechtsgesetz (MRG) für das Mietverhältnis gilt und ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist.

Kündigungsfristen beachten

Bei einem befristeten Haupt- oder Untermietvertrag einer Wohnung im Anwendungsbereich des MRG können Sie als Mieterin oder Mieter den Vertrag nach Ablauf eines Jahres der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Mietdauer schriftlich oder gerichtlich mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten beenden.

Wenn Sie zum Beispiel seit über einem Jahr in ihrer Wohnung leben und am 31. Dezember ausziehen möchten, dann muss Ihre Kündigung spätestens bis zum 30. September bei Ihrem Vermieter einlangen.

Wenn ein befristeter Mietvertrag nicht durch das Mietrechtsgesetz geregelt ist, endet der Vertrag normalerweise erst mit Ablauf der vereinbarten Frist. Eine vorzeitige Beendigung ist nur möglich, wenn es einen triftigen Grund gibt, wie z.B. die Unbewohnbarkeit der Wohnung.

Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag? Diesen können Sie jederzeit kündigen. Wenn in Ihrem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, dann unterliegen Sie einer Kündigungsfrist von einem Monat. Der Kündigungstermin ist immer der Monatsletzte.

Also wenn Sie am 31. Dezember ausziehen wollen, dann müssen Sie das Kündigungsschreiben bis zum 30. November an ihren Vermieter senden.

So schreiben Sie eine Kündigung

Kündigen sollten Sie immer schriftlich und auf Papier. Mündliche Kündigungen reichen nicht aus. Wenn Sie die Kündigung per E-Mail senden wollen, dann empfehlen wir Ihnen, diese elektronisch (mit e-Signatur) zu unterzeichnen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite des Digitalen Amtes.

Das muss in der Kündigung stehen

Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte im Kündigungsschreiben ganz klar und deutlich stehen, dass Sie die Wohnung gerne kündigen möchten. Vergessen Sie nicht, die Unterschriften aller Hauptmieter, die Adresse der Wohnung und das Stockwerk hinzuzufügen.

Außerdem sollten folgende Inhalte enthalten sein:

  • Datum, zu dem der Mietvertrag abgeschlossen wurde
  • Kündigungsfrist
  • Letzter Tag des Mietverhältnisses
  • Bitte um Terminvereinbarung zur Wohnungsübergabe
  • Aufforderung an den Vermieter, die Kündigung zu bestätigen
  • Bitte, die Kaution zurückzuzahlen

Auf der Seite oesterreich.gv.at finden Sie dazu ein Muster-Schreiben, das sie verwenden können. Wichtig ist auch, dass Sie die Kündigung per Einschreiben, persönlichem Postwurf oder Gericht einreichen.

Rückgabe der Wohnung

Zustand der Wohnung

Stellen Sie sicher, dass die Wohnung bei Rückgabe sauber und besenrein (d.h. frei von beweglichen Gegenständen) ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Ihnen die Kosten für die Reinigung der Wohnung und der Gegenstände in Rechnung gestellt. Vorausgesetzt, Ihnen wurde die Wohnung bei Übernahme in einem sauberen Zustand übergeben. Mitvermietete Gegenstände müssen selbstverständlich in der Wohnung verbleiben.

Darauf sollten Sie besonders achten

  • Flecken am Holzboden, Parkett, Teppich oder Fliesen

Wasserflecken oder fehlende Teile des Holz-, Teppich- oder Fliesenbodens, die bei der Anmietung nicht vorhanden waren, müssen bei der Rückgabe beseitigt bzw. ausgebessert werden, sofern der Boden sonst keinen Renovierungsbedarf hat und seine Lebensdauer noch nicht überschritten ist.

  • Löcher in der Wand bzw. in Fliesen bei Wohnungsrückgabe

Löcher von Bildern in Wänden oder Fliesen gelten als normale Abnutzung und müssen bei Rückgabe der Wohnung nicht beseitigt werden, es sei denn, die Wände sind übermäßig mit Löchern versehen.

  • Wandfarben bei der Wohnungsrückgabe

Wenn Sie eine weiße Wand in ockerfarben oder blassgrün gestrichen haben, müssen Sie diese bei der Wohnungsrückgabe nicht wieder weiß streichen. Anders verhält es sich bei knallroten oder schwarzen Wänden: Hier hat der Vermieter Anspruch auf helle Wände. Pastelltöne sind allgemein akzeptiert, während kräftige Wandfarben nicht jedermanns Geschmack entsprechen.

Kaution

Bei der Rückgabe der Wohnung an den Vermieter ist es ratsam, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, um die ordnungsgemäße Rückgabe zu bestätigen und eventuelle Schäden zu dokumentieren. Am besten ist es, wenn Sie mit Fotos den Zustand der Wohnung festhalten.

Bestätigt der Vermieter die ordnungsgemäße Rückgabe, muss die Kaution unverzüglich zurückgezahlt werden. Erfolgt die Rückzahlung nicht, sollte eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung erfolgen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Versicherungsschutz beim Auszug

Wenn Sie Ihre Mietwohnung kündigen, sollten Sie nicht nur an den Umzug denken, sondern auch an den Schutz Ihres Eigentums. Unsere Haushaltsversicherung bietet Ihnen Sicherheit beim Auszug und darüber hinaus.

Schützen Sie Ihre Möbel und Wertgegenstände vor Schäden durch Feuer, Wasser oder Einbruch – während und nach dem Umzug. Unsere Haushaltsversicherung deckt auch die Kosten für die Wiederbeschaffung und Reparatur Ihrer Möbel und persönlichen Gegenstände ab.

Die Niederösterreichische Versicherung bietet maßgeschneiderte Lösungen für Mieter, um optimal abgesichert zu sein. So können Sie sich entspannt auf Ihr neues Zuhause freuen, ohne sich um unvorhergesehene Kosten sorgen zu müssen.

Quellenangabe: österreich.gv.at