Hier finden Sie eine Übersicht der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag ändern oder z.B. eine Vinkulierung eingetragen wird.
Von Ihnen veranlasste Mehraufwendungen für Ihren Versicherungsvertrag werden wie untenstehend in Rechnung gestellt:
Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um Maximalbeträge. Die verrechneten Beträge richten sich nach dem tatsächlich verursachten Mehraufwand.
Diese Gebühren sind wertgesichert und übersteigen den Betrag, wie er am 01.01.2007 festgelegt wurde, höchstens in dem Ausmaß, in dem sich im selben Zeitraum der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 oder ein von Amts wegen an seine Stelle tretender Index verändert hat. Der Versicherer ist dessen unbeschadet berechtigt, geringere als die sich nach dieser Indexklausel ergebenden Gebühren zu verlangen, ohne dass dadurch das Recht verloren geht, für die Zukunft wieder die indexkonformen Gebühren zu verlangen.
Kosten für Rückläufer im Lastschriftverfahren und Kosten für die Übertragung von Fondsanteilen geben wir im gleichen Ausmaß an Sie weiter, wie sie uns die Bank bzw. die Kapitalgesellschaft verrechnet hat.