Privat-Rechtsschutzversicherung
Gutes Recht, null Risiko
Selbst dann, wenn das Risiko einer (teuren) Prozessniederlage gering ist: Die meisten hält es ab, ihr gutes Recht vor Gericht durchzusetzen. Vom Autokauf bis zu den bestellten Handwerkern, von Störungen bis Beschädigungen: Mit der NV sind Sie nicht auf leere Drohungen angewiesen. Ihre Privat-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme. Und das auch dann, wenn Sie nicht recht bekommen sollten und die Verfahrenskosten zu tragen haben.
Im Kern: Schadenersatz- und Strafrechtsschutz
Ob finanzieller Schaden, ob Verletzungen oder Drohungen. Ob Sie berechtigt Klage führen oder eine unberechtigte Klage abwehren: Der Schutz in Angelegenheiten des Schadenersatz- und Strafrechts bildet den Kern Ihrer Privat Rechtsschutzversicherung. Er gibt Ihnen „festen Stand“ in den meisten Lebenssituationen, in denen es erfahrungsgemäß zu Konflikten kommt.
Zusätzlich: Was immer Ihnen (Rechts)Sicherheit gibt
Mit wirkungsvollen Zusatzbausteinen erweitern oder vertiefen Sie Ihren Rechtsschutz für jene Lebensbereiche, wo es Ihnen auf Ihre Rechtssicherheit ankommt: Vom Spezial-Rechtsschutz für den Straßenverkehr über arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen bis zu Erb- und Familienangelegenheiten.
Details
Baustein für Baustein: Wenn Sie sich im Recht fühlen und das vor Gericht geltend machen, gehen Sie mit dem Rechtsschutz der NV keinerlei Risiko ein.
Schadenersatz- und Strafrechtsschutz | Das Herzstück des privaten NV-Rechtsschutzes: ob Nachbars Kind Ihren neuen Plasma-TV beschädigt, ob man zur falschen Zeit am falschen Ort ist und einen Faustschlag kassiert, oder wenn Ihnen ein Strafverfahren droht: Sie sind rechtlich gerüstet |
Beratungsrechtsschutz | Deckt Ihnen die Kosten einer Rechtsauskunft durch einen Anwalt z.B. bei Streitigkeiten um den Kindesunterhalt, max. € 73,- |
Arbeitsgericht-Rechtsschutz |
Gibt Ihnen Rechtsschutz als Arbeitnehmer/-in z.B. wenn die verdiente Abfertigung nicht bezahlt oder eine ungerechtfertigte Entlassung ausgesprochen wird. |
Sozialversicherungsrechtsschutz |
Gibt Ihnen Rechtsschutz gegenüber den Sozialversicherungsträgern, z.B: wenn Sie berufsunfähig sind aber keine Berufsunfähigkeitspension erhalten. |
Allgemeiner Vertragsrechtsschutz |
Gibt Ihnen Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Verträgen des täglichen Lebens im privaten Bereich: Kaufverträge, Serviceverträge u.a.m. |
Erb- und Familien-Rechtsschutz |
Gibt Ihnen Rechtsschutz bei gerichtlichen Streitfragen im Rahmen des Erb- und Familienrechtes, z.B. wenn es um Ihren Pflichtteil bei der Erbschaft geht. |
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