Kfz-Kaskoversicherung
Gegen Pech. In jeder Form.
Pech mit Wildwechsel. Ein ungünstiger Platz beim Hagelunwetter. Ein Vandalenakt „im Vorbeigehen“. Ein „anonymer“ Parkschaden. Oder einfach ein Konzentrationsfehler beim Abbiegen: Die Kaskoversicherung deckt Blech- und sogar Totalschäden an Ihrem Wagen auch dann, wenn der selbst verschuldet ist oder höhere (Natur)Gewalt im Spiel war.
Voll. Und Teil.
Die Kaskoversicherung der NV bietet Ihnen alle Optionen: Vollkasko (inkl. Unfallschäden) oder Teilkasko. Sie entscheiden, wieviel Sicherheit und wieviel Selbstbehalt Sie wollen.
Goodies. Ganz speziell.
Und die Kaskoversicherung der NV bietet Ihnen spezielle Goodies: Zum Beispiel Neuwagenersatz für 3 Jahre. Prämienrabatt, wenn Sie Ihr Auto über die NV geleast haben. Öko-Rabatt für Elektrofahrzeuge. Oder die Service Kfz Soforthilfe nach einem Unfall oder einer Panne mit 24 Stunden-Hotline.
Details
Schadenereignis | Kaskoart | Selbstbeteiligung | |||
Vollkasko |
Teilkasko |
Variante mit genereller Selbstbeteiligung mind. |
Variante mit eingeschränkter Selbstbeteiligung mind. |
||
Beschädigung durch Unfall |
ja |
nein |
€ 290,00 1) 2) |
€ 290,00 1) 2) |
|
Mut- und böswillige Beschädigung |
ja |
ja |
€ 290,00 1) |
€ 290,00 1) | |
Glasbruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadenursache (Windschutz-, Front-, Seiten- und Heckscheiben) |
ja |
ja |
€ 290,00 |
€ 290,00 |
|
Parkschäden – Berührung des geparkten oder haltenden Fahrzeuges durch ein unbekanntes Fahrzeug |
ja |
ja |
€ 290,00 |
€ 290,00 | |
Naturgewalten – Blitz, Hagel, Felssturz, Lawinen, Erdrutsch, Sturm, Schneedruck, Hochwasser, etc. |
ja |
ja | € 290,00 | keine Selbstbeteiligung | |
Feuer – Brand, Explosion |
ja |
ja | € 290,00 | keine Selbstbeteiligung | |
Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen |
ja |
ja | € 290,00 | keine Selbstbeteiligung | |
Berührung mit Tieren aller Art auf Straßen im öffentlichen Verkehr |
ja |
ja | € 290,00 | keine Selbstbeteiligung | |
Einbruchdiebstahl – Verlust von Gegenständen des persönlichen Bedarfes bis € 750,00 3) |
ja |
ja | € 290,00 |
keine Selbstbeteiligung (Erweiterung auf Geräte des persönlichen und beruflichen Bedarfs möglich) |
|
Mut- und böswillige Beschädigung an Antennen, Außenspiegeln und Markenemblemen |
ja |
ja | € 290,00 | keine Selbstbeteiligung | |
Dachlawinen – von Gebäuden herabstürzende Schnee- und Eismassen |
ja |
ja | € 290,00 | keine Selbstbeteiligung | |
Kabelschmorschäden |
ja |
ja | € 290,00 | keine Selbstbeteiligung | |
Schäden durch Tierbiss – bis € 750,00 an Schläuchen, Kabeln, Verkleidungs- und Dämmmaterialien 4) |
ja |
ja | € 290,00 | keine Selbstbeteiligung | |
Bruchschäden an Kleingläsern – Scheinwerfergläser, Heckleuchten und Blinkercellonen |
ja |
ja | € 290,00 | keine Selbstbeteiligung |
1) Erhöhung der Selbstbeteiligung auf € 580,00 oder € 1.000,00 möglich
2) besondere Vereinbarung für Lenker bis 25: mehr Infos bei Ihrem NV-Berater
3) ausgenommen Bargeld, Bankomat- und Kreditkarten, Wertpapiere, Dokumente, Ausweise, Uhren, Schmuck, Schlüssel sowie Geräte des persönlichen und beruflichen Bedarfs wie zB. Mobiltelefone, Digitalkameras, Laptops, Tablets sowie änliche vergleichbare mobile Computer, iPods, MP3- und DVD-Player oder ähnliche Abspielgeräte, jeweils inkl. Zubehör.
4) ausgenommen Schäden an Cabrioverdecken und Schäden im Fahrgastinnenraum inkl. Kofferaum sowie Folgeschäden
Optionale Zusatzvereinbarungen:
Neuwagenersatzvereinbarung (für neue Fahrzeuge): |
Zusatzvereinbarung zur Kfz-Vollkaskoversicherung: nach einem Totalschaden wird innerhalb von 36 Monaten der volle Ersatz für ein gleiches fabrikneues Fahrzeug geleistet |
GAP-Deckung (Leasingauflösungswertdeckung) | speziell für Leasing-Fahrzeuge: zur Abdeckung der finanziellen Forderungen (Lücke zwischen Zeitwert und Leasingwert) gegenüber der Leasinggesellschaft |
Häufige Fragen
Es hat gekracht, muss ich jeden Unfall bei der Polizei melden?
Park- und Wildschäden sind unmitelbar nach dem Schaden bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das gilt auch bei Schadenereignissen wie Diebstahl, Unterschlagung, Raub, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Brand, Explosion, Tiere (ausgenommen Tierbiss), mut- und böswillige Sachbeschädigung betriebsfremder Personen. Ebenso bei Schäden am Eigentum Dritter, sofern vor Ort kein Datenaustausch erfolgt.
Mein Auto ist schon in die Jahre gekommen, ich habe aber immer noch eine Kaskoversicherung. Was zahlt mir meine Versicherung wenn mein Auto beim Parken beschädigt wird?
Reparaturkosten sind mit dem Zeitwert des Fahrzeuges begrenzt.
Kann ich mein Motorrad, LKW oder Anhänger kaskoversichern?
Ja, auch für diese Fahrzeugarten gibt es passende Produkte. Fragen Sie Ihren NV-Berater.
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