NÖ Familienpass Unfallschutz
Für Eltern, Erziehungsberechtigte und im NÖ Familienpass eingetragene Kinder. Eben speziell für Familienpass Inhaber:innen entwickelt. Ein Unfallschutz für die ganze Familie. Mit vielen attraktiven Leistungen.
Auf ins nächste Familien-Abenteuer
Was gibt es Schöneres, als gemeinsame Zeit mit Ihrer Familie zu verbringen? Ein kleiner oder größerer Unfall passiert dabei schneller, als man denkt. Umso besser, dass es den NÖ Familienpass Unfallschutz gibt.
Dieser umfasst Unfallinvalidität, Existenzschutz bei schweren Unfallfolgen, unterstützt bei Zahnersatzkosten, Zeckenbiss, Knochenbruch und worauf Sie besonders zählen können, ist die Spitalgeldversicherung bei jedem kostenpflichtigen Begleittag Ihres Kindes.
versicherte Person
Familienpassinhaber:in
mitversicherte Person
Partner:in im gemeinsamen Haushalt lebend*
versicherte Kinder
alle im NÖ Familienpass eingetragene Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben und für die Familienbeihilfe bezogen wird
* wie Lebensgefährte, Lebensgefährtin, Ehegatte, Ehegattin
Details zur NÖ Familienpass Unfallversicherung
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Familienpass Inhaber:in und Partner:inmitversicherte Kinder
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Dauernde Invalidität ab einem Invaliditätsgrad von 15%
bis zu € 50.000,-
bis zu € 50.000,-
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Existenzschutz bei dauernder Invalidität ab einem Dauerinvaliditätsgrad von 75%
zusätzlich bis zu € 25.000,-
zusätzlich bis zu € 25.000,-
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Knochenbruchpauschale
€ 300,-
€ 300,-
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Spitalgeld je kostenpflichtigem Aufenthaltstag der Begleitperson
bis zu € 30,-
bis zu € 30,-
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Unfallkosten Heil-, Bergungs- und Rückholkosten-
bis zu € 7.000,-
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Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall-
bis zu € 2.000,-
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Zahnersatzkosten einmaliger fixer Kostenersatz-
bis zu € 750,-
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Unfalltod
€ 6.000,-
€ 6.000,-
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Laufzeit & Jährliche Verlängerung Der Versicherungsschutz läuft 1 Jahr und verlängert sich automatisch für ein weiteres Jahr.
FAQs
Die Versicherung gilt weltweit, rund um die Uhr, in der Schule, bei der Arbeit und in der Freizeit.
- Der Versicherungsschutz beginnt am Folgetag 0:00 Uhr nach Bezahlung.
- Sollte die Prämie nach Ende der Zahlungsfrist von 14 Tagen nicht bezahlt worden sein, so gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
- Bei den Familienpaketen des NÖ Familienpasses, bei gänzlichem Entfall der Familienbeihilfe (längstens bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres).
- Die Online-Schadensmeldung erfolgt an die Niederösterreichische Versicherung AG unter Angabe der Polizzennummer
- Schadenformular zum Herunterladen
Schäden können bis zu 3 Jahre rückwirkend eingereicht werden.
- Alle medizinischen Unterlagen aus denen der Unfallhergang und die Art der Verletzung hervorgehen
- Gebührenrechnung des Krankenhauses
- Ihre Bankverbindung
Als Knochenbruch gilt die Befundung "Fraktur". Die Versicherungsleistung kommt auch zur Auszahlung, wenn bei Kindern (bis zum 18. Lebensjahr) durch einen Unfall eine Wachstumsfuge (Epiphysiolyse) verletzt und daraufhin therapiert wird.
Der knöcherne Abriss (Abrupt ossea) einer Sehne sowie Knochensplitterungen, Fissuren und ähnliche Verletzungen gelten nicht als Knochenbruch.
Für Knochenbrüche gilt eine einmalige Leistung pro Prämienbeitragsjahr und pro versicherter Person (auch für den Partner, nicht nur für den haushaltsführenden Erwachsenen)
Im Schadenfall
Bitte geben Sie im Versicherungsfall Bescheid. Direkt mit der Online-Schadenmeldung oder senden Sie das untenstehende ausgefüllte Schadenformular an familienpass@nv.at